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Jahresabschluss vom Steuerberater

Während Sie sich auf Ihren Betrieb konzentrieren, kümmern wir uns um den Jahresabschluss. Nie wieder Verspätungszuschläge durch eine stets fristgerechte Erstellung.
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Experte für kleine und mittelständische Unternehmen

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Die laufende Buchhaltung sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen sind wichtige Bestandteile einer steuerlichen Beratung. Dabei umfasst der Jahresabschluss zentrale Informationen über den wirtschaftlichen Zustand eines Unternehmens. Damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Unternehmen konzentrieren können, stehen wir Ihnen bei laufender Buchhaltung und Jahresabschluss unterstützend zur Seite.

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Ernst-Reuter-Platz 10,  10587 Berlin Deutschland

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Wir klären wichtige Begriffe rund um den Jahresabschluss

Was ist der Jahresabschluss?

Bestandteile

Veröffentlichung

Der Jahresabschluss ist die Zusammenfassung wichtiger Informationen über den wirtschaftlichen Zustand eines Unternehmens in Form eines kurzen Überblicks.

Im Jahresabschluss werden wichtige Informationen zusammengefasst, die zum Abschluss eines Wirtschaftsjahres eines Unternehmens erstellt werden. Dementsprechend erhalten Sie mit dem Jahresabschluss einen umfassenden Überblick über den finanziellen Zustand Ihres Unternehmens.

Als kleines Unternehmen unterliegen Sie eventuell nicht der regulären Buchhaltungspflicht. Hier bildet die Einnahmen-Überschuss-Rechnung den Jahresabschluss.

Größere Unternehmen (hierzu gehören alle Kapitalgesellschaften) sind verpflichtet eine Bilanz zu führen und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Dies sind die Mindestbestandteile des Jahresabschlusses. Als Kleinunternehmer ist lediglich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung für den Jahresabschluss vorgesehen.

Zusätzlich zum eigentlichen Jahresabschluss müssen bestimmte Firmen auch einen Anhang und einen Lagebericht erstellen. Diese Verpflichtung richtet sich Größe und Typ des Unternehmens.

Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbHs und Aktiengesellschaften) muss gemäß § 325 HGB im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Der Jahresabschluss dient der Information von verschiedenen Personen, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens.

Bei Einzelunternehmen gilt die Pflicht zur Veröffentlichung nicht immer. Hier müssen die Jahresabschlüsse nur veröffentlicht werden, wenn bestimmte Grenzen überschritten werden. Aktuell liegen diese bei einer Bilanzsumme von 65 Mio. Euro, Umsatzerlösen von 130 Mio. Euro jährlich und einer Arbeitnehmerzahl von 5.000 Personen. Die entsprechende Grundlage findet sich in § 1 PublG.

Unsere Mandanten

Zu unseren Mandaten gehören kleine und mittelständische, national und international agierende Wirtschaftsunternehmen aus dem In- und Ausland, teilweise im Konzernverbund, Vertreter der freien Berufe, gemeinnützige Organisationen wie Vereine oder Stiftungen und Privatiers.

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Gerne bieten wir Ihnen die folgenden Leistungen an

Steuerliche Beratung und Vertretung

  • Steuerrechtliche Gestaltungsberatung in allen Steuerarten
  • Umwandlung von Unternehmen
  • Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge
  • Allgemeine Vertretung vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Vertretung in Steuerstrafverfahren und Bußgeldverfahren

Buchhaltung

  • Finanzbuchhaltung mit modernster DATEV-Software
  • Digitaler Belegtransfer
  • Vollständige Digitalisierung der Buchhaltung möglich
  • Individuell auf Ihr Unternehmen angepasste Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWAs)

Jahresabschluss

  • Bilanzierung nach HGB und IFRS
  • Steuerbilanzen
  • Steuerliche Gewinnermittlungen

Steuererklärungen

  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Einkommensteuererklärung
  • Erbschaftssteuererklärung

Lohn- und Gehaltsabrechnung

  • Erledigung aller Arbeitgeberverpflichtungen
  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Abwicklung aller Zahlungen im Zusammenhang mit Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen zu den Sozialversicherungen
  • Anträge auf Lohnfortzahlungen
  • Jahresanmeldungen bei der Berufsgenossenschaft u.v.a.m

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Foto: Gunter Henseler -

Gunter Henseler
Steuerberater und Geschäftsführer von Gieron & Partner

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