Regel-Abschreibung
In vielen Fällen dürfte das Betriebsgebäude keine 33 Jahre (bei 3%igem AfA-Satz) bzw. das Wohngebäude keine 40 Jahre (bei 2,5%igem AfA-Satz) oder 50 Jahre (bei 2%igem AfA-Satz) nutzbar sein. Dann kann anstelle der gesetzlich typisierenden Nutzungsdauer die Absetzung für Abnutzung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer des Gebäudes vorgenommen werden.
Wahlrecht
Immobilieneigentümer haben insoweit ein Wahlrecht, die Gebäude-Abschreibung nach einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer vorzunehmen (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).
Bausubstanzgutachten
Bislang verlangten die Finanzämter vielfach Bausubstanzgutachten. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat hierzu allerdings entschieden, dass „jede Darlegungsmethode“ zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer geeignet ist. Nach Auffassung des BFH ist erforderlich, „dass die Darlegungen des Steuerpflichtigen Aufschluss über die maßgeblichen Determinanten - z. B. technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung, rechtliche Nutzungsbeschränkungen - geben“, so der BFH. Die Gründe, welche die Nutzungsdauer im Einzelfall beeinflussen, müssen im Wege der Schätzung mit hinreichender Bestimmtheit zu ermitteln sein. Nur wenn die Schätzung eindeutig außerhalb eines angemessenen Schätzungsrahmens liegt, ist diese zu verwerfen, so der BFH (Urteil vom 28.7.2021 IX R 25/19).
Stand: 28. Juli 2022
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Wir sind Steuerberater in Berlin und bieten neben der klassischen Steuerberatung ein breites Leistungsspektrum – von Finanzbuchführung und Controlling über Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Erstellung des Jahresabschlusses bis hin zu Rechtsberatung. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Unternehmensgründung, im Bereich betriebswirtschaftliche Beratung, bei Fragen zur Unternehmensnachfolge sowie zur Vermögensnachfolge & Familienpool.
Auch komplexe Themen wie M&A – Unternehmenskauf & -Verkauf oder die Umstrukturierung bzw. Umwandlungen von Unternehmen gehören zu unseren Kompetenzen.
Sie haben Fragen? Jetzt unverbindlich kontaktieren.