Grundsteuererklärung
Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10.4.2018
(1 BvL 11/14) und der damit verbundenen Grundsteuerreform wurden im Frühjahr 2022 über 30 Millionen Grund- und Immobilienbesitzer zur Abgabe einer Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) aufgefordert.
Abgabefrist verlängert
Die Abgabefrist begann am 1.7.2022 und war ursprünglich bis 31.10.2022 befristet. Experten bemängelten mehrmals diese kurze Abgabefrist von drei Monaten. Sie galt für beratene und unberatene Erklärungspflichtige gleichermaßen. Nachdem bis zu diesem Stichtag ein großer Teil der abzugebenden Erklärungen noch nicht eingegangen war, verlängerte das Bundesfinanzministerium jetzt die Abgabefrist um weitere drei Monate bis 31.1.2023.
Stand: 28. November 2022
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Wir sind Steuerberater in Berlin und bieten neben der klassischen Steuerberatung ein breites Leistungsspektrum – von Finanzbuchführung und Controlling über Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Erstellung des Jahresabschlusses bis hin zu Rechtsberatung. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Unternehmensgründung, im Bereich betriebswirtschaftliche Beratung, bei Fragen zur Unternehmensnachfolge sowie zur Vermögensnachfolge & Familienpool.
Auch komplexe Themen wie M&A – Unternehmenskauf & -Verkauf oder die Umstrukturierung bzw. Umwandlungen von Unternehmen gehören zu unseren Kompetenzen.
Sie haben Fragen? Jetzt unverbindlich kontaktieren.