Unternehmensregister
Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse regelmäßig im Unternehmensregister zu bilanzieren. Hierzu müssen die Daten dem das Unternehmensregister führenden Bundesanzeiger-Verlag elektronisch übermittelt werden (www.unternehmensregister.de). Die Einreichungsfrist beträgt im Normalfall ein Jahr, d. h. Jahresabschlüsse zum Stichtag 31.12.2023 wären spätestens zum 31.12.2024 dem Betreiber des Bundesanzeigers zuzusenden.
Gnadenfrist bis 1.4.2025
Alljährlich gewährt das Bundesamt für Justiz/BMJ sogenannte „Schonfristen“. Nach einer Presseveröffentlichung des Bundesamts für Justiz (www.bundesjustizamt.de) vom 16.12.2024 wird die Behörde für die verspätete Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2023 vor dem 1.4.2025 keine Ordnungsgeldverfahren nach § 335 Handelsgesetzbuch/HGB einleiten. Das BMJ will mit der Schonfrist unter Bezug auf die „anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen“ berücksichtigen.
Stand: 25. Februar 2025
Erscheinungsdatum:
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Wir sind Steuerberater in Berlin und bieten neben der klassischen Steuerberatung ein breites Leistungsspektrum – von Finanzbuchführung und Controlling über Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Erstellung des Jahresabschlusses bis hin zu Rechtsberatung. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Unternehmensgründung, im Bereich betriebswirtschaftliche Beratung, bei Fragen zur Unternehmensnachfolge sowie zur Vermögensnachfolge & Familienpool.
Auch komplexe Themen wie M&A – Unternehmenskauf & -Verkauf oder die Umstrukturierung bzw. Umwandlungen von Unternehmen gehören zu unseren Kompetenzen.
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